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Oberlandesgericht Hamburg urteilt: Bach-Blüten keine Arzneimittel!

11. September 2008
Autor: Nicole

Sind Bach-Blüten Arzneimittel? Bis vor kurzen ließ sich diese Frage nicht eindeutig beantworten.

joka2000©Flickr

Dank eines Urteils des OLG Hamburg ist nun eindeutig und endgültig entschieden: Bach-Blüten sind keine Arzneimittel laut deutschem AMG (Arzneimittelgesetz).
Denn, dem AMG zufolge sind Arzneimittel “Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die durch Anwendung am oder im menschlichen oder tierischen Körper

1.Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden zu heilen, zu
lindern, zu verhüten oder zu erkennen,
2.die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische
Zustände erkennen zu lassen,
3.vom menschlichen oder tierischen Körper erzeugte Wirkstoffe oder Körperflüssigkeiten
zu ersetzen,
4.Krankheitserreger, Parasiten oder körperfremde Stoffe abzuwehren, zu beseitigen oder
unschädlich zu machen oder
5.die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische
Zustände zu beeinflussen.
(§ 2 Abs. 1 AMG)

 

(Quelle)

alex_kuruz © flickrGegenstand der gerichtlichen Untersuchung waren die “Rescue Remedys” der englischen Firma Nelson, die nach eigenen Angaben die “Original-Bach-Blüten” vertreibt. Da Studien zur Wirksamkeit der Essenzen, die vor allem bei psychischen Beschwerden eingesetzt werden, bisher keinen eindeutigen Nutzen nachweisen konnten, sind die Bach-Blüten ja keine Funktionsarzneimittel im Sinne des AMG. Eine weitere Möglichkeit, die Tropfen einzuordnen, wäre die Bezeichnung als so genanntes “Präsentationsarzneimittel” gewesen. Darunter verstehen Mediziner und Juristen ein Produkt, das durch seine Verpackung und Präsentation den Eindruck erweckt, es handle sich dabei um ein Arzneimittel. Dies wäre im Falle der Bach-Blüten “Notfalltropfen” vor allem durch die Pipette im Verschluss und den Aufdruck “Dr. Bach” gegeben gewesen. Diesen Eindruck können die Essenzen jedoch laut Gericht und einer kürzlich vorgestellten Studie mit 1000 Probanden nicht erwecken.

Dürfen die Bach-Blüten demnächst überhaupt noch in Apotheken verkauft werden und wie hat das Gericht die Essenzen eingeordnet? Alle wichtigen Details lesen Sie morgen an dieser Stelle!


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1 Kommentar zu “Oberlandesgericht Hamburg urteilt: Bach-Blüten keine Arzneimittel!”


  1. juravendis Rechtsanwälte schreibt:

    Von Blüten und Mythen: Neue Vermarktungschancen für Bachblütenprodukte - vorerst

    “Verletzungen? Panikzustände? Schlaganfall oder Herzinfarkt? Bachblüten Notfalltropfen können helfen.” Angesichts solcher verbreiteten Claims für Bachblütenpräparate verwundert es nicht, dass der Vertrieb der nach dem englischen Alternativmediziner Dr. Edward Bach benannten Allheilmittel bei körperlichen, psychosomatischen und seelischen Krankheiten in Deutschland bislang nur als rechtlich äußerst heikel bezeichnet werden konnte.

    Mehr zum Pharmarecht finden Sie unter juravendis.de/gesundheitsrecht/pharmarecht.html

 

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