Alternative Medizin, Homöopathie & Therapien

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Kostenerstattung

20. Juli 2009
Autor: Nicole

Die Homöopathie ist in den letzten Jahren als alternative Behandlungsform immer beliebter geworden, nach wie vor stellen sich jedoch viele Menschen die Fragen nach den Kosten einer homöopathischen Behandlung. Allein das Unwissen oder die Unsicherheit darüber veranlasst sie dann, lieber nicht zu einem Homöopathen oder homöopathischen Arzt zu gehen.

Das muss nicht sein, denn wie hoch die Kosten für eine homöopathische Behandlung sind, kann man ganz einfach überschlagen. In der klassischen Homöopathie besteht der übliche Verlauf der Behandlung aus einer Erstanamnese und Folgekonsultationen. Besonders für die erste Beurteilung des Patienten wird in der Regel sehr viel Zeit (1,5 bis 2 Stunden) aufgewendet, darum kostet diese Untersuchung auch zwischen 100 und 120 Euro für Erwachsene. Bei Kindern liegen die Preise meistens bei 60 bis 80 Euro.

Geld, Pingu1963©Flickr

Auch die homöopathische Folgeanamnese kostet

Nach der ersten Untersuchung folgen weitere Anamnesen, wenn sich der Zustand nicht verbessert oder wenn es sich um eine langwierigen/chronische Krankheit handelt. Da die Folgeanamnesen nicht so aufwendig sind, wie die erste Diagnose, werden in der Regel nur noch Kosten fällig, die sich auf die Hälfte der Erstanamnese belaufen.

Kostenerstattung bei homöopathischer Behandlung

Da die Kosten für die Homöopathie zwar gerechtfertigt, aber nicht gerade für Jedermann so einfach erschwinglich sind, sind viele Menschen abgeschreckt. Das ist eigentlich unnötig, denn es gibt ja noch die Kostenerstattung einiger Krankenkassen. Wenn Ihre Krankenkasse an dem Modell der so genannten integrierten Versorgung des Deutschen Zentralverbands homöopathischer Ärzte teilnimmt und auch Ihr Hausarzt mitmacht und eine entsprechende Zusatzausbildung hat, können Sie die Kosten für die Homöopathie minimieren. Die teilnehmenden Krankenkassen kommen für die Kosten der homöopathischen Erstanamnese auf und bezahlen eine Folgeanamnese pro Quartal, sowie maximal 5 homöopathische Beratungen innerhalb dieser Zeit. Die Arzneien müssen jedoch weiterhin selbst bezahlt werden.

Es gilt also auch in der Homöopathie: „Gewusst wie!“ Haben Sie keine Angst vor den Kosten der Homöopathie sondern nutzen Sie die Angebote Ihrer Krankenkasse. Mehr Informationen zum Download hier.


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6. Februar 2008
Autor: Nicole

Es gibt ja einige Dinge, die auf den ersten Blick nicht zusammenpassen. Öl und Wasser zum Beispiel, oder Homöopathie und Gesetzliche Krankenkassen. Als Hobbyköchin weiß ich: Öl und Wasser gehen doch zusammen. Man braucht nur ein Bindemittel. Funktioniert das auch bei unserem zweiten gegensätzlichen Wortpaar? Gibt es etwas, um diese beiden zusammenzuführen?

Ja, gibt es! Man muss nicht einmal zaubern können und rohe Gewalt ist auch nicht notwendig. Wie bei so vielen Dingen im Leben muss man auch hier nur wissen wie. Der deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) bietet eine kleine Broschüre zum Download an. Es wird verraten, wie man die Krankenkasse dazu bringen kann, Kosten für die homöopathische Behandlung zu erstatten. Eine Möglichkeit: Man schreibt sich beim Arzt in einen Teilnahmevertrag zur integrierten Versorgung ein. Denn der DZVhÄ schließt seit der Gesundheitsreform Verträge mit Ärzten und Krankenhäusern ab.
Gehört die eigene Krankenkasse zu denen, die an dieser integrierten Versorgung teilnehmen, ist schon eine Vorraussetzung erfüllt. Auch der Hausarzt muss sich dieser Vereinbarung angeschlossen haben. Et voilá, einiges wird zurückerstattet. Die zweite Möglichkeit ist eine private Zusatzversicherung, die für die Kosten der homöopathischen Behandlung aufkommt. Aber ich möchte bei dem Vertrag zur integrierten Versorgung stehen bleiben. Was genau wird denn in jedem Fall bezahlt? Dass der Patient alle zurückbekommt, ist natürlich utopisch.

HAMED MASOUMI © Flickr

Grundsätzlich, so der DZVhÄ, erstattet eine teilnehmende Kasse folgendes:

  • Einmal pro Jahr eine homöopathische Erstanamnese (Dauer eine Stunde; bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 13 Jahren; oder 40 Minuten bei Kindern)
  • Eine Folgeanamnese pro Quartal (Dauer mindestens 30 Minuten)
  • Eine kürzere Folgeanamnese zweimal pro Quartal (Dauer 15 Minuten)
  • Maximal 5 Beratungen im Quartal

Medikamente werden nicht erstattet. Wer nicht mehr am Vertrag teilnehmen möchte, kann seinem Arzt dies schriftlich mitteilen. Bei der Wahl des Arztes sollte man auf seine Qualifizierung achten. Homöopathie lernt sich nicht mal eben auf die Schnelle. In den meisten Fällen absolvieren Mediziner eine Zusatzausbildung, die drei Jahre dauert. Besonders für chronisch kranke Menschen und auch bei leichten Beschwerden kann die integrative Versorgung zu einer echten Alternative werden.


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